Praxiskonzept und Kosten

Warum eine Privatpraxis?

Ich führe eine Privatpraxis, weil ich auf eine Vertragsbindung mit den gesetzlichen Krankenkassen bewusst verzichte. Da ich mich als niedergelassene Neurologin somit nicht an einer vorgegebenen „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ orientiere, kann ich unabhängig und eigenbestimmt praktizieren. Beispielsweise muss ich keine Budgets beachten, sondern kann frei verordnen und behandeln, so wie ich es zur Behandlung meiner Patienten für notwendig und richtig erachte.

Zu meiner Philosophie gehört es, den Fokus auf ein ausführliches Gespräch mit Ihnen zu richten und eine hochgradig individuellen Beratung und Behandlung zu bieten.

 

So ist es mir möglich, Zeit für Sie zu nehmen, genau zuzuhören und genau hinzusehen. Dabei bin ich für alle Menschen da, die meine Hilfe suchen – mit einer ausgezeichneten und auf Ihren Fall individuell zugeschnittenen neurologischen Behandlung. Darüber hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen, Ihre Wartezeiten auf einen Termin sehr kurz zu halten.

Wie wird die ärztliche Leistung vergütet?

Ich berate und behandle prinzipiell alle Menschen, die meine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen wollen. Das bedeutet, dass natürlich auch gesetzlich versicherte Menschen von mir behandelt werden. Die Kosten für die Behandlung werden dabei von den Patienten selbst beglichen. Meine Leistung rechne ich konform der allgemein anerkannten, amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – ganz gleich, ob Sie allgemeinversichert oder privatversichert sind. Es gibt in meiner Praxis daher keine Unterschiede zwischen Privatpatienten und Selbstzahler-Patienten. Alle Behandlungen und Kosten sind identisch und richten sich lediglich nach dem Umfang der neurologischen Behandlung. Das gilt für all meine Leistungen, unabhängig davon, ob ich diese in meiner Praxis, per telefonischer Sprechstunde, per E-Mail oder bei einem Hausbesuch erbringe.
Übrigens: Die Behandlungskosten werden von mir selbstverständlich transparent gehalten und sind häufig niedriger als von vielen Patienten vermutet.

 

Da die Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung Arzt und Patient sind, erhalten Sie von mir nach der Behandlung eine Arztrechnung auf Grundlage der GOÄ (Privatrechnung).

 

Mehr Informationen zur GOÄ erhalten Sie in der ↗ Infobroschüre des Verbands der Privaten Krankenversicherung.

Wie hoch sind die Kosten einer Behandlung?

Für gewöhnlich beinhaltet ein Praxisbesuch beim Neurologen eine körperliche Untersuchung, eine umfangreiche Beratung und einen abschließenden schriftlichen Befundbericht. Ggf. wird eine diagnostische Untersuchung (z. B. Hirnströme messen mittels EEG, Gedächtnistestungen) durchgeführt.

Gemäß GOÄ bedeutet dies beispielsweise:

Neurologische Untersuchung: ab 26,14 Euro

Psychiatrische Untersuchung: ab 33,52 Euro

Ausführliche Beratung: ab 20,11 Euro

Schriftlicher Befund: ab 17,43 Euro

Eine Rechnung bei einer ersten 60-minütigen Behandlung kostet Sie für gewöhnlich 100 bis 120 Euro. Bei außergewöhnlich hohem Zeitaufwand wird eine zusätzliche, individuelle Vergütung erhoben.

 

Suchen Sie einen Neurologen (Facharzt/Fachärztin für Neurologie) in Eckernförde und Umgebung oder brauchen Sie eine telemedizinische Beratung? Kontaktieren Sie mich! 

Egal, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – ich heiße jeden in meiner Praxis und in meiner Online-Neurologie willkommen!